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Wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat ist ein Brandenburger Landtagsabgeordneter der AfD zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt an der Oder sprach den Abgeordneten Wilko Möller des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Der ebenfalls angeklagte Werbegrafiker wurde freigesprochen.
Laut Anklage hatte Möller für den Landtagswahlkampf 2024 ein Plakat angefordert, welches eine familienfördernde Politik bebildern sollte. Hierzu soll er die Vorgaben gemacht haben, dass die Eltern auf dem Plakat blond sind und ihre Kinder sichtbar schützen.
Auf dem Plakat, das in Frankfurt an der Oder aufgehängt wurde, waren ein blonder Mann und eine blonde Frau zu sehen, die mit ihren jeweils im 45 Grad Winkel schräg nach oben gerichteten Armen eine Art Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. Dadurch ergab sich laut Staatsanwaltschaft eine "optische Übereinstimmung mit dem sogenannten Hitlergruß".
Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebendiese Geldstrafe gefordert hatte. Bezüglich des Grafikdesigners gingen die Ansichten von Anklage und Kammer aber auseinander. Während die Staatsanwaltschaft forderte, ihn wegen der Anstiftung zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 2800 Euro zu verurteilen, sah das Gericht hier keine Straftat. Die Verteidigung beantragte für beide Angeklagten Freispruch.
O.Hofer--NZN