Zürcher Nachrichten - WERBUNG

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WERBUNG




"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN"
Stand: 01. März 2025

0. Werbung – Wissenswertes
Bei der Schaltung von Online-Werbung sollten Sie keine Kompromisse eingehen: eine hohe Reichweite, qualitativ hochwertige Inhalte, innovative Werbemittel und eine anspruchsvolle Nutzerschaft zeichnen unser Angebot aus.

0.1 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zur Werbung
Die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" hält sich bei der Veröffentlichung von Werbeinhalten an die geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie an europäische Richtlinien. Dazu zählen insbesondere:

  • Deutsches Recht und Mediengesetze: Einhaltung des DIGITALE-DIENSTE-GESETZ (DDG, der Bundesrepublik Deutschland) ehemals TELEMEDIENGESETZ (TMG), Wettbewerbsrechts (UWG) und Jugendschutzgesetze, insbesondere bei kinder- und jugendspezifischer Werbung.
  • Europäische Richtlinien: Ab 2024 gelten neue Transparenzvorschriften für politische Werbung gemäß EU-Vorgaben. Auch der kommende "Digital Fairness Act" der EU zielt darauf ab, Online-Werbung verbraucherfreundlicher, fairer und transparenter zu gestalten.
  • Lebensmittelwerbung an Kinder: Informationen und Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL, der Bundesrepublik Deutschland) sind bei der Gestaltung von Werbung für Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, zu berücksichtigen.
  • Einsatz von Testimonials: Rechtliche Vorgaben für Kundenwerbung und Testimonials sind einzuhalten. Dies betrifft insbesondere klare Kennzeichnungspflichten und den Nachweis der Authentizität von Empfehlungen (gemäß relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung, u. a. zum Wettbewerbsrecht, sowie den Informationen auf e-recht24.de).
  • Transparenz und Kennzeichnung: Werbung, die nicht eindeutig als solche erkennbar ist, wird gemäß den Vorgaben der Landesmedienanstalten und des deutschen Rechts mit einem entsprechenden Hinweis („Anzeige“) gekennzeichnet.


Weiterführende Informationen finden Sie u. a. auf den Webseiten:

  • EU-Vertretung in Deutschland – Transparenz politischer Werbung
  • BMEL – Lebensmittelwerbung für Kinder
  • Netzpolitik – Digital Fairness Act
  • e-Recht24 – Testimonials und Kundenwerbung

    1. Werbung – Auftrag im Sinne der AGB
    Ein „Auftrag“ im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über die Schaltung von Online-Werbung. Hierunter fällt die Veröffentlichung von für das Internet gestalteten Werbemitteln auf den Webseiten der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN". Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die rechtsvertretende Gesellschaft der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" als angenommen, sofern kein anderer früherer Vertragsschluss nachweislich erfolgt ist. Die rechtsvertretende Gesellschaft ist die LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin, (Bundesrepublik Deutschland), Telefon: +49 30 40817 4005, Handelsregister Berlin-Charlottenburg (Bundesrepublik Deutschland) HRB 57837, USt-ID: DE 413445833, E-Mail: info@NeueZuercherNachrichten.ch.

    2. Werbung – Platzierung der Werbemittel
    Die Platzierung der Werbemittel erfolgt nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Voraussetzung ist die rechtzeitige Bereitstellung des Werbematerials. Die genauen Bedingungen sind schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.

    3. Werbung – Schaltungen und Ablehnung
    Die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" behält sich vor, Aufträge oder einzelne Schaltungen innerhalb von Rahmenvereinbarungen abzulehnen, wenn deren Inhalt, Herkunft oder technische Form gegen geltendes Recht, behördliche Bestimmungen, die guten Sitten oder branchenübliche Standards verstoßen oder aus anderen Gründen unzumutbar sind. Bereits bestätigte Aufträge können zurückgezogen werden, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Ablehnung berechtigt hätten. Ein nicht als Werbung erkennbares Werbemittel wird von der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" deutlich als „Anzeige“ gekennzeichnet.

    4. Werbung – Technische Vorgaben
    Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung technisch einwandfreier Werbemittel verantwortlich, die den Vorgaben der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" entsprechen. Bei erkennbar ungeeigneten Werbemitteln hat der Auftraggeber nach Aufforderung unverzüglich Ersatz zu liefern. Die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" ist nicht verpflichtet, Werbemittel inhaltlich oder rechtlich zu überprüfen. Kosten für die Herstellung der Werbemittel oder notwendige Anpassungen trägt der Auftraggeber. Bei erst während der Schaltung erkennbaren Mängeln entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche. Werbemittel werden nur auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet zehn Tage nach der letzten Schaltung.

    5. Werbung – Nacherfüllung
    Ist die von der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" ausgestrahlte Werbung mangelhaft und zu vertreten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch eine mangelfreie Ersatzschaltung, soweit der Werbezweck beeinträchtigt ist. Erfolgt diese nicht in angemessener Frist oder ist auch die Ersatzschaltung mangelhaft, kann der Auftraggeber bei Einzelschaltungen die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rahmenverträgen ist lediglich eine Minderung im Umfang der mangelhaften Teilleistung möglich.

    6. Werbung – Rechte, Verwertungsrechte, Ansprüche
    Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte an der geschalteten Werbung besitzt und stellt die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" von Ansprüchen Dritter frei. Sofern die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" im Auftrag des Kunden Werbung konzipiert, gestaltet und umsetzt, bleiben die entstehenden Rechte bei der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN". Diese räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für die Online-Schaltung ein. Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ansprüche aus mangelhafter Schaltung verjähren für Unternehmer nach einem Jahr, für Verbraucher nach zwei Jahren.

    7. Werbung – Haftung
    Die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

    8. Werbung – Zahlungsweise
    Rechnungen werden, sofern keine Vorauszahlung vereinbart ist, sofort fällig. Die Preise ergeben sich aus der gültigen Preisliste oder dem jeweiligen Online-Werbevertrag. Änderungen gesetzlicher Vorschriften gelten sofort auch für laufende Aufträge. Die Vergütung ist mit Schaltung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsfristen oder Vorauszahlungen vereinbart sind. Nachlässe sind an die Einhaltung der vereinbarten Anzeigenmenge und Zeitrahmen gebunden. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Nachberechnung.

    Werbeleistungen sind vorab an die LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin, (Bundesrepublik Deutschland), zu zahlen. Eine Rückerstattung bei Stornierung erfolgt nach Leistungsbeginn nicht.

    9. Werbung – Zahlungsverzug
    Bei Zahlungsverzug ist die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen (gegenüber Unternehmen 12 % p. a., ansonsten 6 % p. a. über dem Basiszinssatz). Bei Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers kann die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" Vorauszahlungen, sofortige Zahlung rückständiger Beträge oder Sicherheitsleistungen verlangen und Schaltungen ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten.

    10. Werbung – Höhere Gewalt
    Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen oder vergleichbare Umstände entbinden die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" von ihrer Leistungspflicht. Nach Wegfall des Ereignisses werden die Schaltungen unverzüglich nachgeholt oder die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" tritt teilweise oder vollständig vom Vertrag zurück. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    11. Werbung – Hinweis AGB
    Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird ausdrücklich hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich und rechtlich möglichst ähnliche wirksame Regelung zu ersetzen.

    12. Werbung – Widerrufsrecht
    (1) Der Nutzer kann seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

    (2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Rückerstattung gezahlter Entgelte erfolgt nicht, wenn bereits mit der Leistungserbringung begonnen wurde.

    (3) Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" mit der vertragsgemäßen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, was durch die Bestätigung und Freigabe der Werbeleistung durch den Auftraggeber erfolgt.

    Widerruf an:
    "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN"
    vertreten durch: LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH
    Kurfürstendamm 195
    10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland)
    Telefon: +49 30 40817 4005
    Handelsregister Berlin-Charlottenburg: HRB 57837
    (Bundesrepublik Deutschland)
    USt-ID: DE 413445833
    E-Mail: info@NeueZuercherNachrichten.ch

    13. Postanschrift
    "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN"
    vertreten durch: LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH
    Kurfürstendamm 195
    10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland)
    Telefon: +49 30 40817 4005
    Handelsregister Berlin-Charlottenburg: HRB 57837
    (Bundesrepublik Deutschland)
    USt-ID: DE 413445833
    E-Mail: info@NeueZuercherNachrichten.ch

    14. Datensicherung
    Aspectra (Schweiz) und Iron Mountain (USA)

    15. Technische Systeme
    Serverstandorte in den USA (u. a. Minnesota) mit hochsicheren Systemen (IBM, SunFire, ProLiant, Citrix Firewalls, Silicon Graphics). Betriebssysteme: Solaris 10, 64-Bit, u. a. abgesichert nach Common Criteria EAL7.

    16. Informationen und Hintergründe zu Daten und Zahlen
  • Page Impressions (PIs), Visits und Visitors sind Kennzahlen zur Bewertung der Reichweite und Nutzung.
  • Weitere Kennzahlen wie PIs pro Seite, pro Bereich, pro Parameter oder pro Visitor helfen bei der Bewertung der Qualität und Relevanz der Website und deren Inhalte.
  • Performance-Kennzahlen (z. B. Seitenabrufe pro Stunde) dienen zur Ermittlung der Nutzungsgewohnheiten (Prime Time) der Besucher.

    17. Werbung – Buchungsmöglichkeiten und Preise

    Schaltung von Werbung auf:
    https://www.NeueZuercherNachrichten.ch /.com /.net /.info /.eu /.org und weitere TLDs
    Mindestbuchungsvolumen: 5.500 Euro (zzgl. Der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer).

    Suchbegriff-spezifische Textanzeigen, SEO-Maßnahmen, Branding- oder Performance-Kampagnen sowie Re-Targeting und Behavioral-Targeting sind möglich.

    18. Premiumfelder
  1. Rotationen auf thematisch passenden Servern (z. B. Finanzen, Auto, Computer, Telekommunikation)
  2. Rotation über alle von der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" vermarkteten Websites
  3. Zusätzlicher Reminder-Button (160 x 50 Pixel): TKP 5 Euro
  4. Diverse Kombinationen auf Anfrage möglich
  5. Werbeformen entsprechen den UAP-Spezifikationen (u. a. farbliche Markierung, Medium Rectangle, Streaming-Format, Breitband-Targeting)


Preise in Euro, zzgl. gesetzlich in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.)

Volumenrabatte pro Kalenderjahr:

  • ab 15.000 Euro: 3,5 %
  • ab 50.000 Euro: 5 %
  • ab 100.000 Euro: 11 %
  • ab 150.000 Euro: 16 %
  • ab 250.000 Euro: 21 %
  • ab 500.000 Euro: 30 %

    20. Zahlungsbedingungen

    Grundlage für die Abrechnung ist das Media-Reporting der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN". Reklamationen sind während der laufenden Kampagne geltend zu machen. Nachträgliche Beanstandungen nach Endreporting werden nicht berücksichtigt. Bei Auftragserteilung über Agenturen wird eine AE-Provision von 10 % gewährt.

    21. Werbemöglichkeiten (Auswahl)
  • Fullbanner Rotation
  • Super Banner
  • Layer/DHTML/FlashPopUp
  • PopUnder
  • Contant Ad
  • Skyscraper
  • Newsticker
  • AdBar
  • Page Peel
  • Interstitial
  • Superstitial

    22. Auftraggeber
    Als Auftraggeber gilt jede Person, Firma oder Organisation, die Dienstleistungen oder Produkte der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" in Anspruch nimmt. Der Auftraggeber schließt hierzu einen Vertrag mit "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN", vertreten durch die LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland, Telefon: +49 30 40817 4005, E-Mail: info@NeueZuercherNachrichten.ch, ab.

    23. Anlagen
    Anlagen zu Serviceverträgen können technische oder verfahrenstechnische Details, Leistungsbeschreibungen, Produktinformationen und Preislisten enthalten.

    24. Vertragspartei
    Vertragsparteien sind der Auftraggeber und die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" (vertreten durch die: LEGIER Beteiligungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 195, 10707 Berlin (Bundesrepublik Deutschland).

    25. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine möglichst wirtschaftlich vergleichbare, wirksame Bestimmung.

    26. Erfüllungsort – Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin (Bundesrepublik Deutschland).

Für Rückfragen zum Thema Werbung kontaktieren Sie bitte: info@NeueZuercherNachrichten.ch

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN"

Stand: 01. März 2025