"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN"
Stand: 01. Januar 2026
0. Werbung – Wissenswertes
Bei der Schaltung von Online-Werbung sollten Sie keine Kompromisse eingehen: eine hohe Reichweite, qualitativ hochwertige Inhalte, innovative Werbemittel und eine anspruchsvolle Nutzerschaft zeichnen unser Angebot aus.
0.1 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zur Werbung
Die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" hält sich bei der Veröffentlichung von Werbeinhalten an die geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie an europäische Richtlinien. Dazu zählen insbesondere:
- Deutsches Recht und Mediengesetze: Einhaltung des DIGITALE-DIENSTE-GESETZ (DDG, der Bundesrepublik Deutschland) ehemals TELEMEDIENGESETZ (TMG), Wettbewerbsrechts (UWG) und Jugendschutzgesetze, insbesondere bei kinder- und jugendspezifischer Werbung.
- Europäische Richtlinien: Ab 2024 gelten neue Transparenzvorschriften für politische Werbung gemäß EU-Vorgaben. Auch der kommende "Digital Fairness Act" der EU zielt darauf ab, Online-Werbung verbraucherfreundlicher, fairer und transparenter zu gestalten.
- Lebensmittelwerbung an Kinder: Informationen und Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL, der Bundesrepublik Deutschland) sind bei der Gestaltung von Werbung für Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, zu berücksichtigen.
- Einsatz von Testimonials: Rechtliche Vorgaben für Kundenwerbung und Testimonials sind einzuhalten. Dies betrifft insbesondere klare Kennzeichnungspflichten und den Nachweis der Authentizität von Empfehlungen (gemäß relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung, u. a. zum Wettbewerbsrecht, sowie den Informationen auf e-recht24.de).
- Transparenz und Kennzeichnung: Werbung, die nicht eindeutig als solche erkennbar ist, wird gemäß den Vorgaben der Landesmedienanstalten und des deutschen Rechts mit einem entsprechenden Hinweis („Anzeige“) gekennzeichnet.
Weiterführende Informationen finden Sie u. a. auf den Webseiten:
- Page Impressions (PIs), Visits und Visitors sind Kennzahlen zur Bewertung der Reichweite und Nutzung.
- Weitere Kennzahlen wie PIs pro Seite, pro Bereich, pro Parameter oder pro Visitor helfen bei der Bewertung der Qualität und Relevanz der Website und deren Inhalte.
- Performance-Kennzahlen (z. B. Seitenabrufe pro Stunde) dienen zur Ermittlung der Nutzungsgewohnheiten (Prime Time) der Besucher.
17. Werbung – Buchungsmöglichkeiten und Preise
Schaltung von Werbung auf:
https://www.NeueZuercherNachrichten.ch /.com /.net /.info /.eu /.org und weitere TLDs
Mindestbuchungsvolumen: 5.500 Euro (zzgl. Der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer).
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Suchbegriff-spezifische Textanzeigen, SEO-Maßnahmen, Branding- oder Performance-Kampagnen sowie Re-Targeting und Behavioral-Targeting sind möglich.
18. Premiumfelder
- Rotationen auf thematisch passenden Servern (z. B. Finanzen, Auto, Computer, Telekommunikation)
- Rotation über alle von der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" vermarkteten Websites
- Zusätzlicher Reminder-Button (160 x 50 Pixel): TKP 5 Euro
- Diverse Kombinationen auf Anfrage möglich
- Werbeformen entsprechen den UAP-Spezifikationen (u. a. farbliche Markierung, Medium Rectangle, Streaming-Format, Breitband-Targeting)
Preise in Euro, zzgl. gesetzlich in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.)
Volumenrabatte pro Kalenderjahr:
- ab 15.000 Euro: 3,5 %
- ab 50.000 Euro: 5 %
- ab 100.000 Euro: 11 %
- ab 150.000 Euro: 16 %
- ab 250.000 Euro: 21 %
- ab 500.000 Euro: 30 %
20. Zahlungsbedingungen
Grundlage für die Abrechnung ist das Media-Reporting der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN". Reklamationen sind während der laufenden Kampagne geltend zu machen. Nachträgliche Beanstandungen nach Endreporting werden nicht berücksichtigt. Bei Auftragserteilung über Agenturen wird eine AE-Provision von 10 % gewährt.
21. Werbemöglichkeiten (Auswahl)
- Fullbanner Rotation
- Super Banner
- Layer/DHTML/FlashPopUp
- PopUnder
- Contant Ad
- Skyscraper
- Newsticker
- AdBar
- Page Peel
- Interstitial
- Superstitial
22. Auftraggeber
Als Auftraggeber gilt jede Person, Firma oder Organisation, die Dienstleistungen oder Produkte der "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" in Anspruch nimmt. Der Auftraggeber schließt hierzu einen Vertrag mit "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN", vertreten durch die SCANDIC TRUST GROUP LLC, E-Mail: [email protected], ab.
23. Anlagen
Anlagen zu Serviceverträgen können technische oder verfahrenstechnische Details, Leistungsbeschreibungen, Produktinformationen und Preislisten enthalten.
24. Vertragspartei
Vertragsparteien sind der Auftraggeber und die "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" (vertreten durch die: SCANDIC TRUST GROUP LLC).
25. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine möglichst wirtschaftlich vergleichbare, wirksame Bestimmung.
26. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dubai (Vereinigte Arabische Emirate).
Für Rückfragen zum Thema Werbung kontaktieren Sie bitte: [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihre "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN"
Stand: 01. Januar 2026