Zürcher Nachrichten - IMPRESSUM

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IMPRESSUM





Anbieterin / Herausgeber im Sinne des § 18 MStV (Medienstaatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland)
sowie § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland)

"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN"
Ein Departement der Media-Division von:
SCANDIC ASSETS FZCO
Dubai Silicon Oasis DDP
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Dubai — 342001
Vereinigte Arabische Emirate

vertreten durch:
SCANDIC TRUST GROUP LLC
IQ Business Centre
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Mail: [email protected]
 
in Kooperation mit:
LEGIER Beteiligungs mbH
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Bundesrepublik Deutschland
Handelsregister: HRB 57837
Registergericht Berlin‑Charlottenburg
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Telefon:  +49 (0) 30 99211 - 3 469
Telefon:  +49 (0) 30 99211 - 3 225
E‑Mail: [email protected]
 
Rechtshinweis:
SCANDIC ASSETS FZCO und LEGIER Beteiligungs mbH fungieren nicht als operative Dienstanbieter. Alle operativen sowie alle verantwortlichen Tätigkeiten von und für NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN werden durch die SCANDIC TRUST GROUP LLC ausgeführt.


Verantwortliche Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) - ehemals Telemediengesetz (TMG):
Bei Bedarf richten Sie Ihre E-Mail bitte ausschließlich an: [email protected]. Ihre E-Mail wird an die zuständige Abteilung via unserem Rechenzentrum im IronMountain (https://www.IronMountain.com/data-centers) weitergeleitet und je nach Themenbereich von unseren Mitarbeitern beantwortet. Die Systeme von "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" sind in diesem Zusammenhang rund um die Uhr durch selbstlernende KI- und Cybersicherheitslösungen von DARKTRACE (https://DarkTrace.com) abgesichert.

Wissenswertes:
Vor 121 Jahren (Stand: 01. November 2025), wurde die Schweizer Tageszeitung "Neue Zürcher Nachrichten ("NZN") am 12.01.1904 in der Stadt Zürich durch den Drucker Theodat Bucher und den Chefredakteur, Journalisten, Schriftsteller und Politiker Georg Baumberger gegründet. In ihrer Neuauflage erscheint die "NZN" rund um die Uhr, sieben Tage pro Woche und in sechs Sprachen. Das Themenspektrum ist breit gefächert: Neben einer sorgfältigen Berichterstattung aus den schweizerischen Kantonen Jura, Genf, Neuenburg, Wallis, Waadt, Tessin, Thurgau und Aargau, widmet sie sich auch intensiv europäischen und globalen Nachrichten. Besonders hervorzuheben ist der Fokus auf fundierte Analysen, Hintergründe und Meinungen, mit denen die Redaktion ihre Leserinnen und Leser umfassend informiert. Die "Neue Zürcher Nachrichten" hat sich – als liberalkonservative Stimme – einen festen Platz in der Schweizer Medienlandschaft erarbeitet und gilt aufgrund ihrer hohen Qualitätsansprüche als sehr seriöse Nachrichtenquelle. Im Zuge der digitalen Transformation hat die "Neue Zürcher Nachrichten ("NZN") ihr Angebot kontinuierlich ausgebaut, um das Publikum über verschiedene Kanäle zu erreichen. Damit bleibt sie bis heute dem Gründungsgedanken verpflichtet, eine verlässliche und vielseitige Tageszeitung für ein breites Publikum bereitzustellen.

Aufsichtsbehörde:
Für journalistisch-redaktionelle Inhalte zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Kleine Präsidentenstraße 1
10178 Berlin (Bundesrepublik Deutschland)


Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 5 DDG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages bzw. § 10 Abs. 3 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag, geändert seit dem 1. Oktober 2024 durch den 5. Medienänderungsstaatsvertrag und novelliert durch den Digital Services Act (DSA) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist als: Chefredakteur (Editor-in-Chief): Steven Snyder (V.i.S.d.P.). Die SCANDIC TRUST GROUP LLC ist als Herausgeberin und Diensteanbieterin nach § 7 Abs. 1 DDG für Inhalte auf ihren betriebenen Webseiten nach den allgemeinen Vorschriften verantwortlich.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Digitales-Dienste-Gesetz (DDG): Regelungen für Anbieter von Telemedien (früher Telemediengesetz, TMG), insbesondere Pflichten zur Anbieterkennzeichnung, Haftungsregelungen und Transparenzanforderungen.
  • Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Regelt die Anforderungen an Rundfunk und Telemedien in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung für Inhalte.
  • Mediendienstestaatsvertrag (MDStV): Vorgängerregelung zu Teilen des Rundfunkstaatsvertrags, durch das DDG und den Rundfunkstaatsvertrag ersetzt.

Abkürzungen:
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union), BDSG (Bundesdatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland), TMG (Telemediengesetz der Bundesrepublik Deutschland) und TTDSG (Telekommunikations- und Mediendatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

Haftung für Inhalte:
Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen ständig zu überwachen oder nach rechtswidrigen Handlungen zu forschen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach allgemeinen Gesetzen bleiben davon unberührt. Eine Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden solcher Verletzungen werden wir die betreffenden Inhalte umgehend entfernen. Gerichtsstand ist Berlin (DE).

Datenschutz und ADV-Vertrag:
"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" ("NZN"), ein Medienbereich der SCANDIC TRUST GROUP LLC, hat mit dem Anbieter der Webseiten von "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" einen ADV-Vertrag (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) nach den Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgeschlossen. Hierdurch sind die Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten erfüllt (u.a. Artikel 17 EU-Datenschutzrichtlinie, Artikel 28 DSGVO).

Der AV-Vertrag beinhaltet laut Artikel 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
- Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
- Was ist der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung?
- Nach welcher Art erfolgt die Verarbeitung und zu welchem Zweck findet sie statt?
- Welcher Art sind die personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen?
- Welchen Umfang haben die Weisungsbefugnisse?
- Inwieweit hat der Auftragsverarbeiter eine Informationspflicht, falls eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt?
- Welche Pflichten und Rechte hat der Verantwortliche?

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG):
"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" beachtet die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Die Bestimmungen des NetzDG können bei Interesse unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg

Pressegesetze und Pressefreiheit:
"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" hält sich an die geltenden Pressegesetze, insbesondere das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965. Nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) ist die Pressefreiheit garantiert. Die Presse ist frei und dient der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Einschränkungen der Pressefreiheit sind nur durch das Grundgesetz selbst und die darauf basierenden Gesetze zulässig.

Aufgabe der Presse gemäß Berliner Pressegesetz der Bundesrepublik Deutschland (§ 3):
Die Presse nimmt öffentliche Aufgaben wahr, indem sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung bezieht, Kritik übt und zur Meinungsbildung beiträgt.

Journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot:
Im Strafverfahren besteht für Journalisten ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO). Außerdem gilt ein Beschlagnahmeverbot für journalistisches Material (§ 97 Abs. 5 StPO). Einschränkungen sind nur zulässig, wenn ein Richter sie nach sorgfältiger Abwägung der Pressefreiheit anordnet.

Berichterstattung und Grenzen der Kritik:
"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" berichtet kritisch, ohne Schmähkritik oder Volksverhetzung (§§ 130, 185 StGB). Jede Diskriminierung von Minderheiten ist ausgeschlossen. "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" verweist in diesem Bezug auf das Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965 (GVBl. Berlin S. 744)*), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 20036), hier bezogen auf § 3 "Öffentliche Aufgabe der Presse", in welchem es in Absatz 3 des Gesetzes wörtlich heißt: "Die Presse nimmt berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahr, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder in anderer Weise an der Meinungsbildung mitwirkt." "Die Redaktionen von "NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wahren die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Meinungen der Bevölkerung werden ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK):
"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" unterstützt die Arbeit der KEK, welche 1997 auf Grundlage des 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Bundesrepiblik Deutschland) ins Leben gerufen wurde, und veröffentlicht vor diesem Hintergrund Nachrichten-, Informations-, Video- und Bilderdienste.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen:
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wie Schmähkritik gegen Redakteure, werden Unterlassung und Schadensersatz nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland) geltend gemacht. Gerichtsstand ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.

Nachrichten- Informations- Video- und Bilderdienste:
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"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" berichtet wirtschaftlich und politisch unabhängig, orientiert sich an Qualität, Wahrhaftigkeit und objektivem Journalismus. Presseagenturen liefern Beiträge. Für unverlangte Einsendungen wird keine Haftung übernommen. Berichte reflektieren den Sachstand des Veröffentlichungstages.

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"NEUE ZÜRCHER NACHRICHTEN" ("NZN") ist eine liberal-konservative Tageszeitung. Die Ausrichtung wird von den Herausgebern bestimmt. Freelancer-Redakteure außerhalb der EU liefern Beiträge aus verschiedenen Ressorts. "NZN" berichtet rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche über globale Zusammenhänge, Europa-Themen, Regionale Themen, Bürgerrechte, Bürgerbeteiligung und Demokratie sowie viele andere verschiedene Nachrichten.

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Stand: 01. Januar 2026