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In einem Prozess um einen tödlichen Raserunfall, bei dem eine 67-Jährige getötet wurde, ist der Unfallverursacher vom Landgericht Duisburg zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Ihm wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen.
Laut den Feststellungen raste der damals 18-Jährige im Dezember 2024 auf einer Landstraße in Wesel, wobei er auf teils 180 Stundenkilometer beschleunigte. An einer unübersichtlichen Stelle in einer Bahnunterführung soll der 18-Jährige rund hundert Stundenkilometer gefahren sein, obwohl nur Tempo 40 erlaubt gewesen war. Dabei geriet der 18-Jährige in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem Auto der 67-Jährigen, die bei dem Unfall getötet wurde.
Einen Tötungsvorsatz sah das Gericht den Angaben zufolge nicht. Das Motiv des 18-Jährigen sei gewesen, mit seinem Auto eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
T.L.Marti--NZN