Zürcher Nachrichten - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.258221
AFN 80.584145
ALL 97.338805
AMD 444.976499
ANG 2.075135
AOA 1063.250317
ARS 1500.384005
AUD 1.776081
AWG 2.089977
AZN 1.970786
BAM 1.946221
BBD 2.342351
BDT 142.117244
BGN 1.955847
BHD 0.437052
BIF 3411.793527
BMD 1.159488
BND 1.490381
BOB 8.044641
BRL 6.480495
BSD 1.160105
BTN 100.479079
BWP 15.637549
BYN 3.796237
BYR 22725.965379
BZD 2.33016
CAD 1.592209
CDF 3349.760574
CHF 0.930918
CLF 0.028346
CLP 1112.018613
CNY 8.322631
CNH 8.32342
COP 4841.256749
CRC 585.965357
CUC 1.159488
CUP 30.726433
CVE 109.166008
CZK 24.589209
DJF 206.064608
DKK 7.462894
DOP 70.439103
DZD 150.600003
EGP 56.571071
ERN 17.39232
ETB 159.78337
FJD 2.610933
FKP 0.858002
GBP 0.868167
GEL 3.137536
GGP 0.858002
GHS 12.116065
GIP 0.858002
GMD 83.483255
GNF 10036.528213
GTQ 8.90341
GYD 242.69245
HKD 9.101761
HNL 30.552794
HRK 7.533079
HTG 151.761906
HUF 397.345531
IDR 18998.617185
ILS 3.884581
IMP 0.858002
INR 100.595036
IQD 1518.929319
IRR 48828.941265
ISK 142.199332
JEP 0.858002
JMD 186.095647
JOD 0.822069
JPY 172.001354
KES 150.147816
KGS 101.228083
KHR 4661.141521
KMF 492.20816
KPW 1043.538917
KRW 1612.859572
KWD 0.354142
KYD 0.96665
KZT 630.689528
LAK 25010.156368
LBP 103832.152726
LKR 350.206091
LRD 233.057389
LSL 20.766102
LTL 3.423667
LVL 0.701363
LYD 6.272483
MAD 10.502071
MDL 19.545941
MGA 5136.531239
MKD 61.585922
MMK 2434.434818
MNT 4159.955593
MOP 9.379627
MRU 46.171044
MUR 52.617802
MVR 17.855706
MWK 2013.45107
MXN 21.76347
MYR 4.909854
MZN 74.161141
NAD 20.766677
NGN 1772.857271
NIO 42.610819
NOK 11.81945
NPR 160.766924
NZD 1.940646
OMR 0.44582
PAB 1.159981
PEN 4.225754
PGK 4.808979
PHP 66.350561
PKR 328.193546
PLN 4.260014
PYG 8689.231823
QAR 4.221406
RON 5.072181
RSD 117.148827
RUB 94.324833
RWF 1669.662763
SAR 4.349424
SBD 9.606469
SCR 16.401467
SDG 696.241966
SEK 11.146819
SGD 1.490991
SHP 0.911176
SLE 26.668566
SLL 24313.888811
SOS 662.635838
SRD 42.390274
STD 23999.061214
STN 24.818841
SVC 10.151037
SYP 15075.433439
SZL 20.767055
THB 37.618412
TJS 11.049064
TMT 4.069803
TND 3.327788
TOP 2.715638
TRY 47.030805
TTD 7.888594
TWD 34.411869
TZS 2979.884582
UAH 48.520303
UGX 4158.496123
USD 1.159488
UYU 46.493965
UZS 14609.548786
VES 141.378985
VND 30409.312806
VUV 137.512455
WST 3.17582
XAF 652.682593
XAG 0.030385
XAU 0.00035
XCD 3.133574
XCG 2.090657
XDR 0.804
XOF 648.153562
XPF 119.331742
YER 279.291697
ZAR 20.755645
ZMK 10436.779943
ZMW 27.201534
ZWL 373.354672
  • Goldpreis

    1.5000

    3311.5

    +0.05%

  • EUR/USD

    -0.0012

    1.1581

    -0.1%

  • Euro STOXX 50

    -14.5800

    5337.58

    -0.27%

  • SDAX

    -0.3800

    17829.1

    -0%

  • TecDAX

    -14.7800

    3840.92

    -0.38%

  • MDAX

    -455.2800

    31029.09

    -1.47%

  • DAX

    -247.1400

    23970.36

    -1.03%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...