Zürcher Nachrichten - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.25674
AFN 73.599881
ALL 94.63924
AMD 426.786562
ANG 2.075229
AOA 1063.46406
ARS 1665.300658
AUD 1.638954
AWG 2.086353
AZN 1.969454
BAM 1.953264
BBD 2.335667
BDT 142.356387
BGN 1.959874
BHD 0.437095
BIF 3466.823235
BMD 1.159085
BND 1.485671
BOB 8.042557
BRL 5.900671
BSD 1.159694
BTN 109.603686
BWP 15.538824
BYN 3.210631
BYR 22718.066
BZD 2.332372
CAD 1.626057
CDF 2689.07734
CHF 0.919496
CLF 0.026086
CLP 1026.67098
CNY 7.832459
CNH 7.834968
COP 3981.456975
CRC 528.214147
CUC 1.159085
CUP 30.715753
CVE 110.518845
CZK 24.111344
DJF 205.992431
DKK 7.460034
DOP 67.922316
DZD 154.018025
EGP 57.847843
ERN 17.386275
ETB 183.570112
FJD 2.589049
FKP 0.862506
GBP 0.865176
GEL 3.065779
GGP 0.862506
GHS 13.094994
GIP 0.862506
GMD 84.612839
GNF 10173.867447
GTQ 8.839599
GYD 242.585018
HKD 9.08142
HNL 30.944321
HRK 7.534628
HTG 151.453347
HUF 348.47849
IDR 20572.136031
ILS 3.386568
IMP 0.862506
INR 109.312724
IQD 1518.40135
IRR 1593741.874933
ISK 144.109074
JEP 0.862506
JMD 183.411851
JOD 0.821813
JPY 185.758438
KES 150.124896
KGS 101.361707
KHR 4650.820524
KMF 492.610907
KPW 1043.176906
KRW 1752.38004
KWD 0.357112
KYD 0.966445
KZT 565.540801
LAK 25534.642323
LBP 103796.061813
LKR 388.508897
LRD 211.127136
LSL 18.771217
LTL 3.422477
LVL 0.701119
LYD 7.38919
MAD 10.715761
MDL 20.236724
MGA 4868.156941
MKD 61.531925
MMK 2433.437481
MNT 4146.424702
MOP 9.356651
MRU 46.456179
MUR 54.627955
MVR 17.919737
MWK 2012.171858
MXN 19.925262
MYR 4.711454
MZN 74.067971
NAD 18.779399
NGN 1575.335201
NIO 42.434218
NOK 11.018784
NPR 175.364787
NZD 1.99289
OMR 0.445666
PAB 1.159694
PEN 3.95539
PGK 5.085775
PHP 69.977449
PKR 322.571254
PLN 4.227959
PYG 7076.811199
QAR 4.219652
RON 5.224038
RSD 117.149943
RUB 84.580225
RWF 1724.71848
SAR 4.348764
SBD 9.343876
SCR 16.360628
SDG 696.029758
SEK 10.897891
SGD 1.485981
SHP 0.865374
SLE 28.687692
SLL 24305.437155
SOS 662.425802
SRD 43.270992
STD 23990.719317
STN 24.804419
SVC 10.146912
SYP 128.116096
SZL 18.773561
THB 37.710252
TJS 10.750241
TMT 4.068388
TND 3.374966
TOP 2.790799
TRY 53.683879
TTD 7.877771
TWD 36.578986
TZS 3042.601568
UAH 51.937311
UGX 4290.429144
USD 1.159085
UYU 46.819612
UZS 13914.81526
VES 690.856847
VND 30514.07171
VUV 138.224161
WST 3.175562
XAF 655.106385
XAG 0.01639
XAU 0.000266
XCD 3.132486
XCG 2.090068
XDR 0.815645
XOF 654.883233
XPF 119.331742
YER 276.586687
ZAR 18.740584
ZMK 10433.149863
ZMW 20.497385
ZWL 373.224897
  • DAX

    24.2600

    24934.67

    +0.1%

  • MDAX

    269.2800

    32855.82

    +0.82%

  • SDAX

    52.1400

    18475.26

    +0.28%

  • Euro STOXX 50

    42.6500

    6300.07

    +0.68%

  • Goldpreis

    -96.2000

    4258.2

    -2.26%

  • TecDAX

    -18.1600

    3948.38

    -0.46%

  • EUR/USD

    -0.0112

    1.1501

    -0.97%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...