Zürcher Nachrichten - Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt

EUR -
AED 4.177527
AFN 72.223742
ALL 94.547257
AMD 418.839095
ANG 2.036307
AOA 1043.442074
ARS 1680.137834
AUD 1.644822
AWG 2.047222
AZN 1.931234
BAM 1.961501
BBD 2.29176
BDT 139.953663
BGN 1.923115
BHD 0.42879
BIF 3394.976033
BMD 1.137345
BND 1.47629
BOB 7.862782
BRL 5.909299
BSD 1.137907
BTN 107.359012
BWP 15.526989
BYN 3.23824
BYR 22291.969929
BZD 2.288531
CAD 1.614934
CDF 2580.637098
CHF 0.921375
CLF 0.026542
CLP 1044.58337
CNY 7.723137
CNH 7.73632
COP 3918.530243
CRC 517.905159
CUC 1.137345
CUP 30.139653
CVE 110.749043
CZK 24.26407
DJF 202.128941
DKK 7.474509
DOP 67.046428
DZD 151.753733
EGP 56.31304
ERN 17.060181
ETB 180.440211
FJD 2.57239
FKP 0.864326
GBP 0.861795
GEL 3.002355
GGP 0.864326
GHS 12.766703
GIP 0.864326
GMD 82.458527
GNF 9980.206539
GTQ 8.68123
GYD 238.079825
HKD 8.917664
HNL 30.390087
HRK 7.537412
HTG 148.722223
HUF 354.183579
IDR 20434.571149
ILS 3.392616
IMP 0.864326
INR 107.42318
IQD 1489.92248
IRR 1563906.798376
ISK 143.999143
JEP 0.864326
JMD 179.34121
JOD 0.806397
JPY 184.024737
KES 147.175616
KGS 99.461383
KHR 4560.755034
KMF 493.608245
KPW 1023.611262
KRW 1757.079237
KWD 0.352157
KYD 0.948248
KZT 551.482744
LAK 25095.526127
LBP 101849.281014
LKR 383.4845
LRD 207.281831
LSL 18.868763
LTL 3.358285
LVL 0.687969
LYD 7.284673
MAD 10.708676
MDL 20.197521
MGA 4805.284556
MKD 61.642041
MMK 2387.896327
MNT 4076.044786
MOP 9.189125
MRU 45.573116
MUR 54.830822
MVR 17.572346
MWK 1975.568451
MXN 19.925097
MYR 4.688144
MZN 72.688087
NAD 18.868935
NGN 1564.612203
NIO 41.638593
NOK 11.209337
NPR 171.770431
NZD 2.013335
OMR 0.437312
PAB 1.137897
PEN 3.891992
PGK 4.985269
PHP 69.763066
PKR 316.239064
PLN 4.284272
PYG 6953.146413
QAR 4.145568
RON 5.232701
RSD 117.388821
RUB 86.095889
RWF 1667.348363
SAR 4.270703
SBD 9.157851
SCR 16.72142
SDG 682.407518
SEK 11.070096
SGD 1.474312
SHP 0.849143
SLE 28.196739
SLL 23849.568628
SOS 649.997351
SRD 42.445914
STD 23540.753582
STN 25.021599
SVC 9.956937
SYP 125.713173
SZL 18.868914
THB 37.957194
TJS 10.51958
TMT 3.980709
TND 3.340954
TOP 2.738455
TRY 52.902823
TTD 7.728461
TWD 36.192947
TZS 2978.63486
UAH 51.1657
UGX 4210.235978
USD 1.137345
UYU 45.652678
UZS 13665.205331
VES 706.010555
VND 29934.931047
VUV 136.277564
WST 3.159291
XAF 657.863127
XAG 0.019589
XAU 0.000282
XCD 3.073733
XCG 2.050715
XDR 0.816619
XOF 651.698432
XPF 119.331742
YER 271.399101
ZAR 18.744993
ZMK 10237.478201
ZMW 20.538509
ZWL 366.224756
  • Goldpreis

    38.7000

    4047.5

    +0.96%

  • TecDAX

    9.7000

    3892.72

    +0.25%

  • Euro STOXX 50

    52.8300

    6267.53

    +0.84%

  • DAX

    254.4700

    24994.83

    +1.02%

  • SDAX

    -109.2300

    17854.48

    -0.61%

  • MDAX

    53.3900

    31972.64

    +0.17%

  • EUR/USD

    0.0017

    1.1378

    +0.15%

Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt

Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt

Die Landeshauptstadt Potsdam inszeniert sich gern als moderne, kinderfreundliche Kommune. Noch im Oktober 2025 jubelte die Stadtverwaltung über eine „Oberbürgermeisterin für alle“, Noosha Aubel (50) zog mit 72,9 % der Stimmen ins Potsdamer Rathaus ein. Noosha Aubel, Jahrgang 1978, erwarb ihre Meriten in der Jugendhilfe, bevor sie zur Spitzenbeamtin und letztlich zur Oberbürgermeisterin aufstieg. Ausgerechnet unter ihrer Verantwortung passiert nun ein in jeder Hinsicht moralisch beschämender Skandal, der das Selbstbild der Stadt als sozial und inklusiv erschüttert: Ein zweijähriges Kind mit 100 % Behinderungsgrad und Pflegegrad 4 wartet seit mehr als einem Jahr vergeblich auf einen rechtmäßigen Kita-Platz mit einer persönlichen Assistenz.

Unsere Recherche stützt sich auf vorliegend gerichtliche Schriftstücke, Dienstaufsichtsbeschwerden und Presseanfragen. Sie zeigt eine erschreckende Abfolge von Verzögerungen, gesetzeswidrigen Verweisen und einer Pressestelle im Rathaus Potsdam, die ihrer Auskunftspflicht nur mit fadenscheinigen Tricks nachkommen will. Die Betroffenen sehen im Verhalten der Stadt keinen bedauerlichen Einzelfall, sondern ein strukturelles Versagen: Schon die ältere Schwester des schwerstbehinderten Kindes erhielt 2022 trotz schwerer Behinderung (100 Prozent Schwerbehindertung mit Pflegegrad 5) keinen Kita-Platz, auch hier versagten die Verantwortlichen der Landeshauptstadt Potsdam gänzlich und werfen Fragen nach Moral, Anstand, Gefühlskälte und völliger Unfähigkeit auf. (https://live.deutsche-boerse.com/nachrichten/IRW-News--ACCESS-Newswire-Noosha-Aubel-Skandal-in-Potsdam-um-schwerstbehindertes-Kind-b9408cc0-6dbe-49d8-b664-7e5d788b2686)

Unbedingter Anspruch auf einen Kita-Platz
Das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs garantiert Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung; er richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte bereits 2018 klar, dass dieser Anspruch „nicht nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten“ besteht; das Land muss erforderliche Plätze schaffen und dürfe sich nicht auf Fachkräftemangel herausreden. Die Richter gaben dem Land fünf Wochen Zeit, einen wohnortnahen Platz bereitzustellen, und erklärten Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten für unzumutbar. Die Jugendhilfe bleibt dabei zuständig; Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX dürfen nicht vorgeschoben werden, um die Verantwortung abzuwälzen.

Textgröße:

Unbedingter Anspruch auf einen Kita-Platz
Das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs garantiert Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung; er richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte bereits 2018 klar, dass dieser Anspruch „nicht nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten“ besteht; das Land muss erforderliche Plätze schaffen und dürfe sich nicht auf Fachkräftemangel herausreden. Die Richter gaben dem Land fünf Wochen Zeit, einen wohnortnahen Platz bereitzustellen, und erklärten Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten für unzumutbar. Die Jugendhilfe bleibt dabei zuständig; Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX dürfen nicht vorgeschoben werden, um die Verantwortung abzuwälzen.

Inklusion als Menschenrecht
Die UN-Behindertenrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichten Deutschland zu inklusiver Bildung. Im Fall G.L. v. Italien verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2020 erstmals einen Staat dafür, einem autistischen Mädchen individuelle Unterstützung verweigert zu haben. Die Richter betonten, dass Kinder mit Behinderung ein Recht auf die für sie notwendige Unterstützung haben; der Verweis auf fehlende finanzielle Mittel entlaste den Staat nicht. Eine Benachteiligung allein aufgrund der Behinderung stellt eine Diskriminierung dar.

Die Eltern und deren Rechtsanwälte kündigten bereits gegenüber Pressevertretern an, ein Verfahren mit Bezug auf die Staatshaftung sowie den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzutreten, was eventuell mit Hinblick auf die vorgenannt geschilderte einschlägige Entscheidung des EGMR zu einer Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland und damit verbundener Kosten führen könnte, Kosten, welche der Bürger für politisches Handeln tragen würde.

Auskunftspflichten gegenüber der Presse
Auch die Pressefreiheit wird in Brandenburg gesetzlich geschützt. § 5 BbgPG verpflichtet Behörden, Journalisten „die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte“ zu erteilen. Ausnahmetatbestände – etwa laufende Verfahren oder Geheimhaltungspflichten – sind eng begrenzt und lassen keine Auskunftsverweigerung zu. Allgemeine Anordnungen, die Auskünfte grundsätzlich untersagen, sind ausdrücklich unzulässig. Die Landesregierung selbst weist darauf hin, dass Presseanfragen zügig beantwortet werden müssen; eine schriftliche Antwort ist der Regelfall.

März 2024: Zusage und anschließende Verzögerung
Im März 2024 bewilligte die Stadt Potsdam nach medizinischen Gutachten offiziell die Kostenübernahme für eine integrative Kindertagesbetreuung mit acht Stunden täglich und einer 1:1-Assistenz. Doch die Freude der Eltern währte nur kurz: Die Jugendhilfe weigerte sich, einen konkreten Platz bereitzustellen. Stattdessen verlangten die Sachbearbeiter, die Eltern sollten selbst eine geeignete Assistenzkraft finden – eine Umkehr der gesetzlichen Zuständigkeit.

November 2025: Stadt verweist auf einen „Vertrag“ - welcher gar nicht existiert
In einem internen Schreiben vom 21. November 2025 teilte eine städtische Mitarbeiterin den Eltern mit, dass laut Vertrag nur eine stundenweise Vergütung der Assistenz möglich sei und die Eltern weiterhin einen Helfer organisieren müssten. Die Eltern wiesen darauf hin, dass nach § 24 SGB VIII und § 4 SGB IX die Stadt verpflichtet sei, „einen tatsächlichen Betreuungsplatz samt Einzelfallhilfe bereitzustellen“.

Dezember 2025: Dienstaufsichtsbeschwerde und Petition
Aufgrund der anhaltenden Blockade reichten die Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeisterin Noosha Aubel beim Innenminister ein. Sie dokumentierten darin detailliert, dass die Stadt die zugesagte Betreuung verweigert und den Eltern die Organisation der Assistenz aufbürdet. Die Beschwerde erinnerte an die Verpflichtung aus § 24 SGB VIII sowie an § 4 Abs. 3 SGB IX, der eine wohnortnahe inklusive Betreuung fordert. Parallel dazu wandten sie sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags und den Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg. Die Petition hob hervor, dass die Stadt bereits 2022 der älteren Tochter Hedda-Maria keinen Kita-Platz angeboten hatte und forderte eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Rechte behinderter Kinder.

Januar – April 2026: Eilverfahren und Pressanfragen
Als auch das Verwaltungsgericht Potsdam den Assistenzanspruch abtrennen und an das Sozialgericht verweisen wollte, beantragten die Eltern durch den für das schwerstbehinderte Kleinkind unermüdlich kämpfenden Rechtsanwalt Axel Kapust (Potsdam) die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit. Gleichzeitig führte die Familie ein Eilverfahren, um die Stadt zur sofortigen Bereitstellung des Platzes zu verpflichten. Währenddessen versuchten Journalisten, den unhaltbaren Zustand öffentlich zu machen.

Es folgte eine schriftliche Presseanfrage an die Pressestelle der Landeshauptstadt Potsdam sowie direkt an Oberbürgermeisterin Aubel selbst, vom 8. April 2026, gemäß § 5 BbgPG mit Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung und Schilderungen der massiven Mehrfachbehinderung des Kindes (KBG-Syndrom, fast Blindheit und weiterer körperlicher Einschränkungen) und der Erinnerung an das bedingungslose Recht auf Frühförderung. Die Anfrage thematisierte auch den Skandal um die ältere Schwester, der bereits landesweit für Empörung gesorgt hatte (https://digital-magazin.de/kein-behindertenfahrdienst-fuer-schwerbehindertes-kind-in-potsdam).

30. April 2026: Pressestelle der Landeshauptstadt Potsdam verweigert schriftliche Antworten
Am 30. April 2026 meldete sich der Leiter der städtischen Pressestelle, Jan Brunzlow, und lehnte eine schriftliche Auskunft ab. In seiner Antwort schrieb er: „Die Landeshauptstadt beantwortet Ihre Anfrage gerne in einem persönlichen Gespräch. Bitte übersenden Sie uns dazu Terminvorschläge“. Mit keinem Wort ging Brunzlow auf die gestellten Fragen ein und deutete an, dass das Presserecht ein persönliches Gespräch erfordere, was gemäß geltendem Pressegesetz schlichtweg die Unwahrheit ist! Dieses Vorgehen verstößt in eklatanter Form gegen § 5 BbgPG, der eine Auskunftspflicht vorsieht, und erinnert an eine Behörde, die unangenehme Fakten lieber hinter verschlossenen Türen bespricht – auch hier stellt sich die Frage nach Moral und Anstand sowie die Frage, ob geltende Gesetze für Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam nicht gelten – oder ob man es sich im Rathaus von Potsdam wie Pippi Langstrumpf macht: "Ich mach' mir die Welt wie sie mir gefällt...!"

Reaktionen und weiterer Verlauf
Die Familie leitete Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch Unterlassen und möglicher Amtsmisshandlung ein; die Dienstaufsichtsbeschwerde fordert Disziplinarmaßnahmen gegen die Oberbürgermeisterin. Inzwischen steht fest: Das Kind wartet trotz bewilligter Eingliederungshilfe noch immer auf einen integrativen Platz. Der Fall belastet nicht nur das Vertrauen in die Kommunalpolitik, sondern auch das Ansehen der neuen Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, die immer gern auf Veranstaltungen und Festen auftaucht, nette Bilder für Facebook macht und immer wieder auf derartigen Veranstaltungen auf die vorgenannt geschilderten skandalösen Zustände zum Nachteil eines mehrfach schwerstbehinderten Kindes angesprochen, ausweicht und sich dann nach Schilderung der Eltern des schwerbehinderten Kindes: „betreten vom Acker macht...“.

Kommentar: Symbol für eine Verwaltungskultur des Wegschauens
Noosha Aubel trat ihr Amt mit dem Versprechen an, Familien zu stärken und die Teilhabe zu fördern. Dass ausgerechnet unter ihrer Führung ein schwerstbehindertes Kleinkind über ein Jahr lang keinen Kita-Platz erhält, zeugt von eklatantem Führungsversagen. Die Rechtslage ist eindeutig: Der Anspruch auf frühkindliche Förderung ist bedingungslos; Kapazitätsmangel, Personalmangel oder Haushaltsargumente entbinden die Stadt nicht. Internationale Menschenrechtsorgane haben unmissverständlich erklärt, dass fehlende Mittel keine Diskriminierung rechtfertigen.

Dass die Jugendhilfe dennoch die Verantwortung an die Eltern delegiert und einen bestehenden Rechtsanspruch zur bloßen „Kostenübernahme“ degradiert, offenbart eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber dem Kindeswohl. Der Hinweis der Stadt, man könne nur „stundenweise“ zahlen und die Eltern müssten den Helfer selbst suchen, macht aus Sozialleistungen eine Bittstellerei, was an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.

Nicht minder skandalös ist das Verhalten der Pressestelle sowie das damit einhergehende Verhalten der Oberbürgermeisterin, welche persönlich von der Presse dazu angeschrieben wurde. Statt die legitimen Fragen der Presse schriftlich zu beantworten, fordert die Pressestelle „persönliche Gespräche“. Statt die legitimen Fragen der Presse schriftlich zu beantworten, fordert sie „persönliche Gespräche“. Dies widerspricht nicht nur dem Brandenburgischen Landespressegesetz, sondern wirkt wie der beschämende Versuch einer möglichen Zensur, Kritik im Hinterzimmer zu ersticken. Eine demokratische Verwaltung hat der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen, in Potsdam scheint dies offenbar nicht zu gelten.

Der Fall ist kein Einzelfall. Der Hinweis in der Petition, dass bereits die ältere Schwester 2022 keinen Platz erhielt, deutet auf systemische Defizite im Potsdamer Jugendhilfesystem. Oberbürgermeisterin Aubel muss endlich Verantwortung übernehmen und die strukturellen Probleme beheben, statt die Schuld abzuwälzen.

Am 22. Juni 2026 wurden die AfD-Parteivorsitzende Dr. Alice Weidel (47), Beatrix von Storch (57) sowie Dr. Kristin Brinker (54), Spitzenkandidatin der Berliner AfD für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin, im Rahmen des Wahlkampfauftakts der Berliner AfD zur Wahl des 20. Abgeordnetenhauses von Berlin am 20. September 2026 auf einen in jeder Hinsicht erschütternden und politisch wie menschlich kaum hinnehmbaren Fall aufmerksam gemacht: den Fall eines mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes aus Potsdam im benachbarten Bundesland Brandenburg.

Das betroffene Kind, bei dem eine Schwerbehinderung von 100 Prozent sowie Pflegegrad 4 festgestellt wurden, steht nach den geschilderten Umständen in erschütternder Weise, in Potsdam und damit im Bundesland Brandenburg, für ein katastrophales Behördenversagen, das in einem funktionierenden Rechts- und Sozialstaat weder erklärbar noch hinnehmbar sein dürfte. Hier geht es nicht um eine gewöhnliche Verwaltungsverzögerung, sondern um den Umgang staatlicher Stellen mit einem der schutzbedürftigsten Menschen überhaupt: einem mehrfach schwerstbehinderten Kleinkind.

Angesichts der vorgetragenen Einzelheiten zeigten sich Dr. Alice Weidel, Beatrix von Storch und Dr. Kristin Brinker sichtbar entsetzt über das Schicksal des schwerstbehinderten Kindes und die damit verbundenen Vorgänge — ausgerechnet in einem Bundesland, das von der CDU, einer Partei, die das Wort „christlich“ in ihrem Namen führt, und der SPD, einer Partei, die das Wort „sozial“ in ihrem Namen trägt, regiert wird. Gerade vor diesem Hintergrund wirkt der geschilderte Umgang mit einem schwerstbehinderten Kind nicht nur politisch beschämend, sondern menschlich zutiefst erschütternd.

Schlussfolgerung und Forderung an OB Noosha Aubel und Dr. Dietmar Woidke
Ein Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (64) - einer Partei, welche wie vorgenannt in ihrem Parteinamen SPD, das Wort „Sozial“ führt und welcher sich trotz mehrfach nachweislich vorliegender Einschreiben mit Rückschein, bis heute nicht berufen fühlt, als „Landesvater“ zum Wohle des mehrfach schwerstbehinderten Kindes zu agieren, muss sich die Frage stellen lassen, ob Moral zum täglichen Amtsgeschäft im Bundesland Brandenburg gehört?

Die Landeshauptstadt Potsdam, Oberbürgermeisterin Noosha Aubel, der zuständige Fachbereich, der Potsdamer Stadtrat und die Landesregierung Brandenburg sind aufgefordert, diesen Fall unverzüglich, transparent und rechtskonform aufzuklären.

Erforderlich sind aus unserer Sicht insbesondere:
Erstens: Die sofortige Bereitstellung eines tatsächlich nutzbaren integrativen Kita-Platzes mit der erforderlichen persönlichen Assistenz für das schwerstbehinderte Kleinkind.
Zweitens: Eine vollständige politische und verwaltungsinterne Aufarbeitung der Frage, warum ein schwerstbehindertes Kind nach Darstellung der Familie über einen derart langen Zeitraum ohne die notwendige Betreuung geblieben ist.
Drittens: Eine rechtlich ordnungsgemäße schriftliche Beantwortung zulässiger Pressefragen unter Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte des Kindes.
Viertens: Eine Prüfung, ob es sich um einen Einzelfall oder um ein strukturelles Problem im Potsdamer Jugendhilfesystem handelt.
Fünftens: Klare politische Verantwortung. Nicht irgendwann. Nicht nach weiterer Verzögerung. Sondern jetzt.

Ein schwerstbehindertes Kind darf nicht zum Spielball behördlicher Zuständigkeitsdebatten werden. Eltern dürfen nicht gezwungen sein, über Monate oder Jahre um elementare Rechte ihrer Kinder zu kämpfen. Und eine Stadtverwaltung sowie letztendlich auch die Vertreter in der Stadtverordnetenversammlung sind angehalte geltendes Recht durchzusetzen. Wenn Parteigranden von SPD und CDU sich heute verwundert die Augen reiben, warum sich das Volk in Umfragen abwendet, dann ist der Fall des mehrfach schwerstbehinderten Kleinkindes nur die Spitze von Skandalen im Bundesland Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam, zumal hier vorliegend mittels Einschreiben / Rückschein selbst mehrere brandenburgische Landesminister wie unter anderem Dr. Benjamin Grimm (41, SPD) angeschrieben wurden und bis heute untätig blieben.

Die Empörung in Potsdam und im Bundesland Brandenburg ist berechtigt – und sie sollte so lange anhalten, bis die kleine, mehrfach schwerstbehinderte Heidrun endlich den integrativen Kita-Platz mit Einzelfallhelfer erhält, der ihr nach Recht und Gesetz zusteht – oder Oberbürgermeisterin Noosha Aubel wie bereits ihr Vorgänger Mike Schubert (53), abgewählt und aus dem Amt als Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Potsdam entlassen wird.

Die Eltern des schwerstbehinderten Kindes sind nach unserer Kenntnis zu jeder Zeit bereit, mit beiden schwerstbehinderten Kindern und in Anwesenheit der Presse, in jedem Gerichtssaal für das Recht ihrer schwerbehinderten Kinder zu kämpfen. Ob dies dem Ansehen der Stadt Potsdam, des Bundeslandes Brandenburg, der Oberbürgermeisterin Aubel und des Ministerpräsidenten Woidke sowie der Partei SPD und CDU zum Vorteil gereicht, muss sich dann zeigen.

Mit Blick auf den aktuellen Fall werden wir dem öffentlichen Informationsauftrag der Presse entsprechend künftig wöchentlich und umfassend über die Zustände in der Landeshauptstadt Potsdam sowie über die Amtsführung von Oberbürgermeisterin Noosha Aubel berichten. Im Mittelpunkt steht dabei die wahrheitsgemäße Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Mitwirkung an der demokratischen Meinungsbildung.

Den Auftakt bildet die Veröffentlichung jener Fragen, die unmittelbar an Oberbürgermeisterin Aubel sowie an ihren Pressesprecher gerichtet wurden, jedoch nach unserer Auffassung entgegen den bestehenden presserechtlichen Auskunftspflichten nicht ordnungsgemäß beantwortet, sondern stattdessen in ein angeblich „persönliches Gespräch“ verlagert werden sollten. Ein solches Vorgehen wirft erhebliche Fragen im Hinblick auf Transparenz, Amtsverständnis und den Umgang der Stadtspitze mit kritischen Presseanfragen auf.

Darüber hinaus werden wir fortlaufend über weitere Missstände in Potsdam berichten — angefangen bei den maroden Straßen im Stadtbezirk Babelsberg über die Finanzlage der Landeshauptstadt bis hin zu zahlreichen weiteren Themen, die für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt von erheblichem öffentlichem Interesse sind.

U.Sellmer