Zürcher Nachrichten - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

EUR -
AED 4.180374
AFN 71.711977
ALL 91.57518
AMD 413.700667
ANG 2.037958
AOA 1044.951773
ARS 1725.654833
AUD 1.618087
AWG 2.048925
AZN 1.928584
BAM 1.94985
BBD 2.292315
BDT 139.933005
BGN 1.916247
BHD 0.429079
BIF 3414.874778
BMD 1.138292
BND 1.454275
BOB 12.369992
BRL 5.880984
BSD 1.138132
BTN 108.909628
BWP 15.475622
BYN 3.4461
BYR 22310.515215
BZD 2.289025
CAD 1.605077
CDF 2629.453661
CHF 0.93917
CLF 0.027771
CLP 1096.550404
CNY 7.639473
CNH 7.638552
COP 3743.61339
CRC 516.426434
CUC 1.138292
CUP 30.164727
CVE 110.699024
CZK 24.415614
DJF 202.297171
DKK 7.475787
DOP 67.67152
DZD 152.462168
EGP 58.533688
ERN 17.074374
ETB 183.264993
FJD 2.560871
FKP 0.85432
GBP 0.859848
GEL 2.976572
GGP 0.85432
GHS 13.187134
GIP 0.85432
GMD 84.233352
GNF 9960.0518
GTQ 8.687567
GYD 238.115501
HKD 8.927308
HNL 30.637087
HRK 7.5347
HTG 148.756082
HUF 365.313629
IDR 20334.213352
ILS 3.453497
IMP 0.85432
INR 108.981687
IQD 1491.731132
IRR 1564667.165979
ISK 138.006677
JEP 0.85432
JMD 179.324381
JOD 0.807035
JPY 180.205239
KES 147.416035
KGS 99.543373
KHR 4618.620154
KMF 492.880372
KPW 1024.462795
KRW 1555.566774
KWD 0.352005
KYD 0.948435
KZT 506.107875
LAK 25526.189196
LBP 101934.011775
LKR 374.447403
LRD 196.725276
LSL 18.622279
LTL 3.361079
LVL 0.688541
LYD 7.256576
MAD 10.928453
MDL 20.143031
MGA 5008.483502
MKD 61.522113
MMK 2389.931262
MNT 4095.486141
MOP 9.194059
MRU 45.600024
MUR 54.501362
MVR 17.586169
MWK 1977.212186
MXN 19.971377
MYR 4.655786
MZN 72.747809
NAD 18.622333
NGN 1508.771536
NIO 41.72995
NOK 10.797856
NPR 174.25504
NZD 2.005926
OMR 0.437675
PAB 1.138132
PEN 3.844582
PGK 5.063691
PHP 71.442032
PKR 315.932462
PLN 4.377556
PYG 6745.41689
QAR 4.146814
RON 5.274728
RSD 117.470529
RUB 96.499059
RWF 1676.703516
SAR 4.274362
SBD 9.106916
SCR 15.803981
SDG 684.685345
SEK 11.289752
SGD 1.457263
SHP 0.859412
SLE 28.058718
SLL 23869.39631
SOS 650.531335
SRD 43.053035
STD 23560.337766
STN 24.67247
SVC 9.958656
SYP 14800.067577
SZL 18.622518
THB 38.064316
TJS 10.533451
TMT 3.995403
TND 3.356258
TOP 2.740733
TRY 55.618295
TTD 7.73543
TWD 36.201999
TZS 3016.470402
UAH 51.084668
UGX 4427.509251
USD 1.138292
UYU 45.621191
UZS 13474.52968
VES 970.315553
VND 29607.53347
VUV 134.714963
WST 3.133178
XAF 655.957
XAG 0.017709
XAU 0.000265
XCD 3.07629
XCG 2.05115
XDR 0.804831
XOF 655.957
XPF 119.331742
YER 269.376427
ZAR 18.628734
ZMK 10245.994134
ZMW 22.165558
ZWL 366.529428
SSP 6502.593741
MXV 2.26348
  • EUR/USD

    -0.0006

    1.1382

    -0.05%

  • SDAX

    -65.0800

    18345.72

    -0.35%

  • TecDAX

    -19.1900

    4011.82

    -0.48%

  • Goldpreis

    2.7000

    4321.1

    +0.06%

  • Euro STOXX 50

    -24.9000

    6299.82

    -0.4%

  • MDAX

    -314.1300

    31215.77

    -1.01%

  • DAX

    -168.1700

    25410.63

    -0.66%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...