Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Gastronomen scheitern vor Gericht in Münster
Wer Corona-Soforthilfen beantragt und dabei verschwiegen hat, dass sein Betrieb Teil eines größeren Firmenverbunds war, muss das Geld zurückzahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster laut Mitteilung vom Freitag hervor. Die Kläger hatten während der Coronapandemie 2020 für mehrere Gastronomiebetriebe Soforthilfen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt, dabei jedoch fälschlich angegeben, es handele sich um unabhängige Firmen.