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Nur Minderjährige können zu einem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Elternteil nachziehen. Maßgeblich ist, dass das Kind zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch minderjährig war, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Eine Nachfrist müsse nicht gewährt werden. (Az. 1 C 22.25)
Es ging um den Fall einer jungen Irakerin, deren Vater in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde. Zehn Monate später beantragte die 18-Jährige ein Visum bei der deutschen Botschaft in Bagdad. Der Antrag wurde abgewiesen, was erst das Berliner Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigten.
smb/ran
R.Bernasconi--NZN